Finanzielle Förderung

   

Bruchsaler Kinder- und Jugendpass

Alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten mit dem Bruchsaler Kinder- und Jugendpass günstigere Eintritte ins Schwimmbad, in Museen oder finanzielle Unterstützung zu Kursen bei der Musik- und Kunstschule, der Stadtbibliothek oder Ferienangeboten ...

Bezugsberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen der Stadt Bruchsal, deren Eltern Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bekommen.

Wenn Sie auf das Plakat klicken, erhalten sie mehr Informationen.

Kinderpass