Alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten mit dem Bruchsaler Kinder- und Jugendpass günstigere Eintritte ins Schwimmbad, in Museen oder finanzielle Unterstützung zu Kursen bei der Musik- und Kunstschule, der Stadtbibliothek oder Ferienangeboten ...
Bezugsberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen der Stadt Bruchsal, deren Eltern Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bekommen.
Wenn Sie auf das Plakat klicken, erhalten sie mehr Informationen.
Du bist mindestens 14 Jahre alt, bist zuverlässig und willst für einfache Arbeiten Dein Taschengeld aufbessern? Dann bist du bei der Taschengeldbörse genau richtig.
Alle wichtigen Infos bekommst du, wenn du auf das Bild klickst.
Nach einer Beratung bei Caritas, Diakonie, AWO, SopHiE, Jugendsozialarbeit, Kindergärten, Schulen können die Beratungsstellen für bedürftige Familien einen Antrag für Unterstützung an die BürgerStiftung Bruchsal stellen.
Mehr zur Arbeit der Bürgerstiftung erfahren Sie, wenn Sie auf das Logo klicken.