Werden Schenkungen zurückgefordert (Stichwort Sozialhilferegress)?
Müssen die Kinder dann Unterhalt für die Eltern zahlen?
Wie berechnet sich dieser und was ist mit eigenen Schulden der Kinder usw...? Die rechtliche Unsicherheit ist groß, wenn es um die Frage geht, ob Vermögen zu Lebzeiten auf die Kinder übertragen werden soll. Bringt das was und wie sichert man sich ab?
Über das ganze Problemfeld mit Lösungsmöglichkeiten erfahren Sie hier mehr, und haben die Gelegenheit zum Nachfragen.
Referentin: Maria Brandes, Rechtsanwältin
Anmeldung erforderlich: Tel: 07251 / 7130 - 462 oder awo-kurse-elternschule.de
Der Vortrag ist kostenlos
Veranstaltungsort:
Linkenheim-Hochstetten, Europaring 50, AWO betr. Wohnanlage "Langer Berg"
Kontakt:
Frau Ute Wolf-Mazl
u.wolfmazl@awo-ka-land.de
AWO Kurse-Elternschule
www.awo-kurse-elternschule.de