Bei den Tipps zur Testamentsgestaltung erfahren Sie, dass und welche Mittel es gibt, die den nicht gewollten Übergang von Ihrem eigenen Vermögen auf Ihren geschiedenen Partner oder die Kinder Ihres Partners verhindern. Durch ein Testament können Sie verhindern, dass Ihr "Ex" über das gesetzliche Erbrecht des gemeinsamen Kindes am Ende noch einen selbst beerbt. Beim Behindertentestament sorgen Eltern behinderter Kinder für das betroffene Kind so vor, dass es lebenslang vom ererbten Vermögen profitieren kann, ohne dass der Vermögensstamm verbraucht wird.
Selbstverständlich besteht Gelegenheit für Fragen an die Referentin."
Referentin ist die Rechtsanwältin Maria Brandes - kostenlose Informationsveranstaltung
Ort:
Bruchsal, Tunnelstr. 27, Familienzentrum
Kontakt:
Frau Ute Wolf-Mazl
u.wolfmazl@awo-ka-land.de
AWO Elternschule
www.awo-kurse-elternschule.de